Nachrüst-RauchschutzSystem
Foto-Edelstahl-Feuerschutztüren

Nachrüst-Rauchschutzsystem für

einflügelige Türen zweiflügelige Türen

Nachrüst-Rauchschutzsystem "System Schröders" zur Verringerung des Rauchdurchtritts für Türen und Wandklappen

Das Nachrüst-Rauchschutzsystem ist eine exklusive Entwicklung der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH. Das System bietet erstmalig die Möglichkeit der Rauchschutznachrüstung für bestehende Türen. Dies können z.B. Feuerschutztüren aus Holz oder Stahl sein. Das System kann sowohl für ein- als auch für zweiflügelige Türen angeboten werden.

Westin Grand Frankfurt
Nachrüst-Rauchschutzsystem "SRS-3", "SD-1" und "SRS-3-Clips" an einer vorhandenen Stahl-Feuerschutztür.

Dieses Rauchschutzsystem für die Nachrüstung von Bestandstüren durch die patentierten umlaufenden Rauchschutzdichtungen "System Schröders" wurde vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Rauch- und Dauerfunktionsprüfungen geprüft. Ergebnis dieser Prüfungen ist, dass die Anforderungen der DIN 18095 bei den nachgerüsteten Türen erfüllt werden. Die zusammenfassenden Gutachten der MPA NRW finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten.

Durch die Bauregelliste ist als Verwendungsnachweis für Rauchschutzabschlüsse ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde vorgeschrieben. Die vorliegenden Prüfzeugnisse und Gutachten des Materialprüfamtes Nordrhein-Westfalen bestätigen, dass die nachgerüsteten Türen die Anforderungen der DIN 18095 technisch erfüllen. Sie stellen jedoch kein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis dar.

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Bodendichtung "Planet FT" und Mittelfalzdichtung "MK-AL" und "SD-2".

Die Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für ein Nachrüstsystem ist nicht möglich, da das Nachrüstsystem unabhängig von der Bauart der Tür ist. Sollte für die nachgerüsteten Türen ein baurechtlicher Verwendungsnachweis und eine Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungszeichen gefordert werden, so ist eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Bei der Beantragung einer derartigen Zustimmung im Einzelfall verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und unterstützen Sie hierbei gerne.

Bitte entnehmen Sie die detaillierten technischen Informationen den entsprechenden Gutachten und Beschreibungen.


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